Sie haben ein sehr geringes Einkommen und sind daher nicht sicher, ob Sie die Scheidung bezahlen können? In Deutschland gibt es die Verfahrenskostenhilfe, um geringer Verdienende bei Rechtsangelegenheiten finanziell zu unterstützen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Bei der Verfahrenskostenhilfe übernimmt der Staat die Gerichtskosten für Personen, die den Prozess selbst nicht bezahlen können. Hierzu muss ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Wird dieser Antrag bewilligt, ist die Durchführung des Scheidungsverfahrens für Sie entweder komplett kostenlos oder der Staat leiht Ihnen das Geld und Sie können es in kleinen Raten zurück zahlen.
Bei sehr geringem Einkommen oder hohen Schulden können beide Ehepartner Verfahrenskostenhilfe (auch Prozesskostenhilfe genannt) beantragen. Ob der Staat die Kosten übernimmt, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Wenn Sie Sozialhilfe oder ALG2 (sogenanntes „Hartz 4“) erhalten, müssen Sie normalerweise nichts bezahlen.
Die Berechnung, ob Sie Verfahrenskostenhilfe erhalten, basiert darauf, wie viel Geld Sie monatlich zur freien Verfügung haben. Daher müssen Sie in dem Formular zum Beantragen der Verfahrenskostenhilfe genau darlegen, welche Einnahmen und Ausgaben Sie pro Monat haben. Je nachdem, wie viel Geld Ihnen zur Verfügung steht, wird die Verfahrenskostenhilfe entweder mit Rückzahlung per Ratenzahlung oder ohne Rückzahlung gewährt. Bei der Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung handelt es sich um ein sogenanntes Justizdarlehen, das Sie in sehr kleinen Raten zurückzahlen müssen.
Sobald Sie den Scheidungsantrag bei uns fertig ausgefüllt haben, erhalten Sie per E-Mail das benötigte Formular und weitere Hinweise zur Verfahrenskostenhilfe. Gerne helfen unsere Partneranwälte Ihnen auch beim Ausfüllen des Formulars.
Wir beraten Sie gerne persönlich! Sie erreichen uns jederzeit unter service@legalbird.de oder telefonisch zwischen 8 und 18 Uhr unter 0221/98651940