Sie können jederzeit in eine Situation geraten, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, selbstständig zu handeln. Dass in diesem Fall „automatisch“ der Ehegatte oder enge Angehörige die Vertretung übernehmen dürfen, ist leider ein Irrtum. Denn das zuständige Gericht bestimmt einen Betreuer, der dann Ihre Angelegenheiten regelt. Damit Sie selbst bestimmen, wer Sie vertreten darf, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie im Notfall vertreten darf und Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlung, Finanzen und anderen Themen durchsetzen soll.
Ihre Vorsorgevollmacht - damit Sie nach Ihren Wünschen vertreten werden
Damit Sie im Notfall immer von der richtigen Person vertreten werden
Professionell und rechtswirksam für medizinische Notfälle vorsorgen
Ihre Dokumente offiziell registrieren, damit sie jederzeit zu finden sind
Bei uns erhalten Sie eine Vorsorgevollmacht, die gültig ist und von Anwälten geprüft wurde.
Sofort wirksamWenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht unterzeichnet haben, ist sie sofort gültig! Eine Unterschrift durch einen Anwalt oder Notar ist nicht notwendig.
An alles gedachtAlle Bereiche, in denen eine Vertretung notwendig ist, werden bei der Erstellung bedacht. So können Sie sicher gehen, dass Sie im Ernstfall immer nach Ihren Wünschen vertreten werden!
EinfachBei uns verstehen Sie immer genau, worum es geht. Wir führen Sie Schritt für Schritt, mit einfachen Erklärungen bis zu Ihrer fertigen Vorsorgevollmacht!
KostengünstigSie erhalten eine rechtssichere Vorsorgevollmacht ohne die hohen Kosten für einen Anwalt oder Notar. Für eine vergleichbare Leistung zahlen Sie dort mehrere hundert Euro. Sie können hier daher sehr hohe Kosten sparen!
Bei uns kostet eine Vorsorgevollmacht nur 14,95 €.
Sie erhalten hier einen Überblick darüber, wieso eine Vorsorgevollmacht für eine umfassende Vorsorge unverzichtbar ist, welche Regelungen durch Sie getroffen werden können und worauf bei der Erstellung geachtet werden muss.
Nur mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer Sie im Notfall vertreten darf!
Sie können jederzeit in eine Situation geraten, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, selbstständig zu handeln. Dass in diesem Fall „automatisch“ der Ehegatte oder enge Angehörige die Vertretung übernehmen dürfen, ist leider ein Irrtum. Denn das zuständige Gericht bestimmt einen Betreuer, der dann Ihre Angelegenheiten regelt. Dabei kann, aber muss keinesfalls ein Angehöriger eingesetzt werden. Insbesondere wenn Interessenkonflikte befürchtet werden, zum Beispiel hinsichtlich des Erbes, stuft das Gericht Angehörige nicht als „geeignete“ Personen ein und setzt stattdessen einen völlig Fremden als Betreuer ein.
Damit Ihnen das Gericht nicht die Entscheidung abnimmt, wer Sie vertreten darf, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen. So können Sie selbst entscheiden, wer Sie im Ernstfall vertritt und über welche Bereiche der Bevollmächtige bestimmen darf.
Die Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie im Notfall vertreten darf und Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlung, Finanzen und anderen Themen durchsetzen soll.
Ihre Vorsorgevollmacht - damit Sie nach Ihren Wünschen vertreten werden
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in von Ihnen festgelegten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Sie können die Vollmacht zudem jederzeit widerrufen, wenn Sie dem Beauftragten die Vollmacht entziehen oder die Vollmacht inhaltlich verändern möchten.
Es gibt verschiedene Bereiche, in denen Sie durch Ihre Vertrauensperson vertreten werden können. Die Vorsorgevollmacht kann sich zum Beispiel auf Verträge, medizinische Behandlungen, den Wohnort oder finanzielle Angelegenheiten beziehen. Wenn in Ihrer Vollmacht zum Beispiel Angelegenheiten der Gesundheit geklärt werden sollen, muss auch ausdrücklich die Befugnis für diesen Bereich enthalten sein.
Wenn zu einzelnen Bereichen Angaben in Ihrer Vollmacht fehlen, wird das Amtsgericht hierfür einen rechtlichen Betreuer einsetzen. Bei uns können Sie sicher gehen, dass Sie zu allen Bereichen Regelungen treffen können, damit Ihr Wille überall von der richtigen Person durchgesetzt wird!
In fast allen Fällen ist die Vorsorgevollmacht ohne Notar gültig. Sobald Sie Ihre Vollmacht inklusive aktuellem Datum unterschreiben, ist sie gültig.
Ausnahmen, bei denen ein Besuch beim Notar sinnvoll sein kann:
1. Immobiliengeschäfte
Wenn Ihre Vollmacht Immobiliengeschäfte umfassen soll, kann es sinnvoll sein, die Vollmacht durch einen Notar um den Passus zu den Immobilien beurkunden zu lassen oder zumindest die Unterschrift beglaubigen zu lassen.
2. Bankgeschäfte
Soll der Bevollmächtigte Entscheidungen zu Bankgeschäften treffen, verlangen manche Banken eine Beglaubigung der Unterschrift oder eine separate Bankvollmacht. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich direkt bei Ihrer Bank hierzu informieren.
Erstellen Sie hier Ihre Vorsorgevollmacht und lassen Sie nur die Unterschrift vom Notar beglaubigen. Der Notar bestätigt mit der Beglaubigung die Echtheit Ihrer Unterschrift. Eine sehr teure, notarielle Beratung inkl. Beurkundung ist dann nicht nötig. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet nur rund 30 bis 50 Euro.
Im Ernstfall müssen Sie von einer geschäftsfähigen, volljährigen Person vertreten werden. Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer diese Person sein soll.
Sie sollten sich vorab mit dem gewünschten Bevollmächtigten unterhalten, damit er genau weiß, welche Verantwortung auf ihn zukommt.
Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Bevollmächtigten. Überlegen Sie in Ruhe, welcher Person Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Stellen Sie sich bei der Auswahl der Person zum Beispiel folgende Fragen:
Sie können bei der Erstellung auch mehrere Vertreter festlegen, damit nicht eine Person alle Entscheidungen alleine treffen muss. Allgemein wird jedoch eher davon abgeraten, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Denn wenn sich Ihre Bevollmächtigten nicht einigen können, kann es dazu kommen, dass gar keine Entscheidungen getroffen werden und Ihr Wille daher nicht umgesetzt wird. Überlegen Sie sich daher genau, ob Sie mehrere Bevollmächtigte einsetzen möchten.